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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eckernförde, den 01.02.2007                                                                    

 

Firma EXTRAH Werbetechnik - Werbung aller Art

1. Allgemeines
Den Geschäftsbeziehungen  liegen - sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden -  nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen zu Grunde.
Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragserteilung mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.


2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellung.
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Bei Überweisung des Rechnungsbetrages muss die Mehrwertsteuer vom Auftraggeber mitgezahlt werden.

Auch die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht enthalten.

An den Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die von uns erstellten Angebote, Entwürfe und ähnliche Unterlagen dürfen nicht an Dritte - insbesondere Mitbewerbern - weitergegeben und auch nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Sie sind bei Nichtannahme unseres Angebotes an uns unverzüglich zurückzugeben.
Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, sind die angefallenen Kosten zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung auf den Auftraggeber über.

Nachträgliche Änderungen des Auftraggebers werden diesem berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

Musteranfertigungen (z. B. Stickproben, Papierdruckproben) werden unter Erhebung einer Einzelanfertigungsgebühr auf speziellen Kundenwunsch hin geliefert.

Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns vor, die gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.


3. Bestellung und Auftragsbestätigung
Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Nachträgliche Änderungen des Auftrages gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellen sollte, dass der Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung ausgeführt werden kann.  Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.


4. Lieferfrist
Lieferfristen erfolgen nach Absprache. Für Lieferverzögerungen oder -einschränkungen, die durch schlechtes Wetter, Betriebsstörungen, höhere Gewalt usw. oder sonst ohne unser Verschulden entstehen, wird von uns keine Verantwortung übernommen. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht, Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche zu stellen.


5. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Verpackung und Versand werden billigst berechnet. Teillieferungen sind zulässig.
Ist eine versicherte Sendung unterwegs beschädigt worden, so muss der Auftraggeber uns innerhalb von 5 Tagen den Schaden melden, nachdem er die zur Feststellung des Transportschadens handelsüblichen Maßnahmen getroffen hat, andernfalls trägt er etwaige Folgen.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Herstellungsverfahren bedingt sind.


6.Montage
In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Für Liefer- und Montagefahrzeuge muss an der Baustelle die Anfahrt und das Parken möglich sein. Die Bereitstellung von Baustrom (z B. für Schweißarbeiten) ist eine bauseitige Leistung.

 

7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer zurückverlangen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.


8. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht gesondert vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zu leisten.

Bei Zielüberschreitung fallen sofort Mahnkosten unter Setzung einer letzten Zahlungsfrist an. Sollte diese verstreichen, leiten wir den Vorgang direkt an das Inkassobüro weiter. Die Inkassokosten müssen auch dann getragen werden, wenn der Auftraggeber nach Erhalt des Inkassobescheides den säumigen Rechnungsbetrag inkl. Mahnkosten an uns überweist.

Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

9. Mängelhaftung
Beim Vorliegen von Sachmängeln werden wir nachbessern oder die mangelhafte Ware zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen.

Der Auftraggeber hat die Ware bzw. Leistung umgehend zu prüfen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung.

Zu Sachmängeln zählen nicht:
- Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder fehlerhafte Bedienung durch den Auftraggeber bzw. Dritte verursacht werden;
- Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag);
- Beeinträchtigungen durch Verschleiß bei Überbeanspruchung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Beeinträchtigung, durch außergewöhnliche mechanische, chemische und atmosphärische Einflüsse.

10. Haftungsausschluss / Begrenzung
Soweit nach vorstehender Ziffer 9. Mängelansprüche geltend gemacht werden, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Auch anderweitige Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit bei Mängeln eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns zu vertretenden fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Das Recht des Auftraggebers, bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware oder der Leistung bestehenden Pflichtverletzung, sich vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

11. Urheberrechte
Soweit Urheberrechte an dem Werk entstanden sind, bleiben diese in unserem Eigentum.

Allein dem Auftraggeber wird das Recht zur Nutzung des vom Urheberrecht geschützten Werkes zu Werbezwecken gestattet. Dieses beinhaltet insbesondere den Aufdruck bzw. Abdruck auf Schriftstücken und das Anbringen des Werkes an und in Gebäuden zum Zwecke der Werbung. Die Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung unseres Vergütungsanspruchs aus Lieferung des Werkes. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Soll auf Verlangen des Auftraggebers auf Rechtsstellungen Dritter eingewirkt werden (insbesondere durch Urheberrecht und Markenrecht begründete Positionen), so haftet der Auftraggeber uns dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für Ansprüche, die aus Verletzungen von Rechten Dritter entstehen. Ggf. hat der Auftraggeber eine entsprechende Verfügungsmacht bzw. Einwilligung vom Inhaber des Rechts uns gegenüber schriftlich nachzuweisen.

Wir verpflichten uns, eine weitere Verwendung des Werkes gegenüber Dritten zu unterlassen. Nicht davon umfasst sind Verwendungen, die nicht geeignet sind, mit dem vertragsgegenständlichen Werk in Wettbewerb zu treten.
Das Nutzungsrecht ist unbefristet. Es erlischt jedoch mit dem Rückgängigmachen des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grunde.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstandklausel
Erfüllungsort ist Eckernförde. Als Gerichtsstand gilt, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Eckernförde als vereinbart.

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